Falls Sie zurzeit arbeitslos sind, können die Kosten für die Arbeitsvermittlung wahrscheinlich über einen Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters abgegolten werden.
Sollten Sie sich momentan in einem Arbeitsverhältnis befinden oder keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben, besprechen wir gerne mit Ihnen eine individuelle Lösung.
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